ILB-Förderung


Wer wird gefördert?
Personen und Haushalte, die Wohnungen in innerstädtischen Quartieren zur Selbstnutzung als Eigentümer erwerben oder bauen, wenn die Maßnahme innerhalb der festgelegten Gebietskulisse stattfindet. Voraussetzung ist u. a. das (künftige) Eigentum am Grundstück oder an der Wohnung. Erworbene Erbbaurechte stehen dem gleich. Die Eigenleistung beträgt regelmäßig mindestens 15 % der Gesamtkosten. Für mindestens zwei Drittel der erforderlichen Eigenleistung sind verfügbare Geldmittel nachzuweisen, der andere Teil kann durch Selbsthilfeleistungen erbracht werden. Die Einkommensgrenzen für Bauherren, ihre Partner sowie Kinder gelten für den Zeitraum der letzten zwei Kalenderjahre vor Antragseingang. Sie bemessen sich nach den positiven Einkünften des Steuerrechts. Das Einkommen ist regelmäßig in Form von Einkommenssteuerbescheiden nachzuweisen. Die Einhaltung von besonderen Einkommensgrenzen führt zu einer Zusatzförderung.


Wie wird gefördert?
Mit Zuschüssen für selbst nutzende Eigentümer für den Bau und Erwerb
1. Grundförderung für jeden Bauherren
2. Zusatzförderung für:
– Kinder oder Schwerbehinderte
– Einhaltung der unteren Einkommensgrenze
– Die Schaffung einer zweiten Wohnung in Verbindung mit der geförderten Hauptwohnung
Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Die geförderte Wohnung ist mindestens zehn Jahre selbst zu nutzen.

Wie ist das Antragsverfahren?
Die Antragsunterlagen sind beim Bauträger und der ILB erhältlich. Der vollständige Antrag ist bei der ILB einzureichen. Sofern die Förderung möglich ist, unterbreitet die ILB ein entsprechendes Vertragsangebot.

Finanzierungen der ILB
Ergänzend zur Landesförderung bietet die ILB die Förderprogramme der KfW Förderbank an. Für die erforderliche Restfinanzierung können ILB-Ergänzungsdarlehen zu Kapitalmarktkonditionen gewährt werden. Auch ohne gewährte Landesförderung bietet die Kombination aus KfW-Förderung und ILB-Ergänzungsdarlehen eine zinsgünstige Alternative für den Bau, den Erwerb, die Modernisierung oder z. B. den Umbau von Wohneigentum.

Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie trat am 1. Januar 2009 in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2010 befristet.
Die Förderung für dieses Projekt wurde bis zum 31.12.2012 verlängert.

Wer erteilt weitere Auskünfte?
Frau Hanisch
InvestitionsBank des Landes Brandenburg
Steinstraße 104-106
14480 Potsdam

Tel.: 0331 660-1488
Fax: 0331 660-1491
E-Mail: eigentum-nord@ilb.de
Internet: http://www.ilb.de

Bei allen Angaben handelt es sich um einen Auszug aus den ILB-Förderbedingungen. Die Angaben sind ohne Gewähr und vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen und Irrtümer.